ARBEITSRECHT
Wir bieten eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im kollektiven wie auch im individuellen Arbeitsrecht.
Arbeitgeber
Wir beraten in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie den verwandten Rechtsgebieten des Handelsvertreter- und Sozialversicherungsrechtes.
Wir verfügen über langjährige umfangreiche Erfahrung. Wir begleiten Sie im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft und bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, entwerfen und optimieren
Anstellungs-, Dienst-, und Aufhebungsverträge, beraten und begleiten größere arbeitsrechtliche Transaktionen bei Umstrukturierungen, Sanierungen und Fusionen (Betriebsstilllegungen, Verschmelzungen,
Outsourcing, Betriebsübergänge), gestalten und verhandeln - auch in Einigungsstellen - Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen.
Arbeitnehmer
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene (oder bevorstehende) Kündigung, und zwar von der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bis hin zur gerichtlichen Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vereinbarung einer Abfindung für den (drohenden) Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir stehen Ihnen da zur Seite, wo Sie uns brauchen.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Andreas Winkelbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Georg Borchers, Fachanwalt für Arbeitsrecht
STOBBE RECHTSANWÄLTE
